Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Erfahren Sie alles Wichtige über die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Dieser Artikel erläutert die Eigenschaften, Vor- und Nachteile sowie die Haftungsregelungen dieser Rechtsform.

Definition der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma betreibt. Diese im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte Rechtsform entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen zeichnet sich die OHG durch ihre besondere Struktur aus, bei der alle Gesellschafter sowohl die Geschicke des Unternehmens lenken als auch persönlich für dessen Verbindlichkeiten einstehen müssen.

Zentrale Eigenschaften der OHG

Die OHG verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit selbstständig Rechte erwerben und Pflichten eingehen. Diese rechtsfähige Personengesellschaft muss zwingend ins Handelsregister eingetragen werden, wodurch sie erst ihre volle rechtliche Wirkung entfaltet. Ein charakteristisches Merkmal ist die unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Bei der Firmierung genießt die OHG weitgehende Wahlfreiheit, muss jedoch den Zusatz "OHG" oder "& Co." führen. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch alle Gesellschafter gemeinsam, wobei der Gesellschaftsvertrag abweichende Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis treffen kann.

Das Haftungsrisiko verstehen

Die persönliche Haftung stellt das prägende Element der OHG dar und unterscheidet sie fundamental von Kapitalgesellschaften. Jeder Gesellschafter haftet nicht nur unbeschränkt, sondern auch gesamtschuldnerisch für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet in der Praxis, dass Gläubiger sich wahlweise an die Gesellschaft selbst oder direkt an jeden einzelnen Gesellschafter wenden können.

Diese Haftungsstruktur erstreckt sich auch auf das private Vermögen der Gesellschafter. Sollte das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung von Schulden nicht ausreichen, können Gläubiger auf das Privatvermögen zugreifen. Darüber hinaus besteht eine Nachschusspflicht bei Verlusten, die über das eingezahlte Kapital hinausgehen.

Der Weg zur OHG-Gründung

Für die Gründung einer OHG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen müssen. Obwohl das Gesetz keine zwingende Schriftform vorschreibt, empfiehlt sich aus Beweisgründen unbedingt die schriftliche Fixierung aller wesentlichen Vereinbarungen.

Der Gesellschaftsvertrag sollte umfassende Regelungen zu Firma und Sitz der Gesellschaft, dem Unternehmensgegenstand sowie den Rechten und Pflichten der Gesellschafter enthalten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Bestimmungen zur Geschäftsführung und Vertretung, da hier die operative Führung des Unternehmens geregelt wird. Ebenso wichtig sind Vereinbarungen zur Gewinn- und Verlustverteilung, zu den Einlagen der Gesellschafter sowie zur Dauer und Auflösung der Gesellschaft.

Die Eintragung ins Handelsregister wirkt konstitutiv, das heißt die OHG entsteht erst mit dieser Eintragung. Bis dahin handelt es sich lediglich um eine Vor-OHG, für die bereits besondere Haftungsregeln gelten.

Chancen und Risiken abwägen

Die OHG bietet eine Reihe attraktiver Vorteile für Unternehmer. Die Gründung gestaltet sich relativ unkompliziert und kostengünstig, da keine Mindestkapitalanforderungen bestehen. Die Gesellschaftsstruktur ermöglicht flexible und schnelle Entscheidungsprozesse, was insbesondere in dynamischen Märkten von Vorteil sein kann. Steuerlich profitiert die OHG vom Transparenzprinzip, bei dem Gewinne direkt bei den Gesellschaftern versteuert werden und somit eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Diesen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Risiken gegenüber. Die unbeschränkte Haftung kann im Ernstfall die wirtschaftliche Existenz der Gesellschafter bedrohen. Die Eigenkapitalbeschaffung gestaltet sich oft schwierig, da externe Investoren aufgrund der Haftungsstruktur zurückhaltend sind. Auch die Nachfolgeregelung kann sich kompliziert gestalten, da neue Gesellschafter das volle Haftungsrisiko übernehmen müssen.

Besonders kritisch ist das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Da jeder für die Handlungen der anderen mit haftet, sind Konflikte zwischen den Gesellschaftern besonders problematisch und können schnell die Existenz des Unternehmens gefährden.

Fazit und Empfehlung

Die OHG eignet sich vornehmlich für kleinere und mittlere Unternehmen, deren Gesellschafter über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und bereit sind, das Risiko der unbeschränkten Haftung zu tragen. Ein funktionierendes Vertrauensverhältnis und klare vertragliche Regelungen sind dabei unerlässlich.

Unternehmer sollten die Wahl dieser Rechtsform sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Alternativen wie die GmbH oder die Kommanditgesellschaft in Betracht ziehen, die eine Begrenzung der Haftung ermöglichen.

Weitere Informationen zu alternativen Rechtsformen finden Sie in den Artikeln zur AG, GbR, GmbH, GmbH & Co. KG und KG.

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