SPD-Erbschaftssteuerreform 2026: Was der FairErben-Vorschlag für die Unternehmensnachfolge bedeutet
Die SPD-Erbschaftssteuerreform würde Betriebsvermögen-Privilegien weitgehend abschaffen. Dieser Deep-Dive analysiert die Auswirkungen auf familieninterne Nachfolgen vs. Unternehmensverkäufe und präsentiert empirische Forschung zu inhabergeführten vs. PE-übernommenen Unternehmen.
Die am 13. Januar 2026 vorgestellte SPD-Erbschaftssteuerreform „FairErben" würde die Besteuerung von Unternehmensübertragungen grundlegend verändern. Der Vorschlag sieht vor, die bisherigen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen weitgehend abzuschaffen und durch einen pauschalen Freibetrag von 5 Millionen Euro zu ersetzen. Für die rund 186.000 Familienunternehmen, die laut IfM Bonn zwischen 2026 und 2030 einen Nachfolger suchen, hätte dies erhebliche Konsequenzen – sowohl für familieninterne Übergaben als auch für Unternehmensverkäufe an externe Käufer. Empirische Studien zeigen dabei ein differenziertes Bild: Während inhabergeführte Unternehmen langfristige Stabilität bieten, können Private-Equity-Übernahmen Produktivitätssteigerungen bringen – aber auch das Insolvenzrisiko erhöhen.
Das aktuelle System ermöglicht nahezu steuerfreie Übertragungen
Das deutsche Erbschaftssteuerrecht bietet Unternehmenserben derzeit großzügige Vergünstigungen nach §§ 13a und 13b ErbStG. Bei der Regelverschonung werden 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerbefreit, wenn der Erbe das Unternehmen mindestens fünf Jahre fortführt und die Lohnsumme bei 400 Prozent des Ausgangswerts hält. Die Optionsverschonung ermöglicht sogar eine vollständige Steuerbefreiung bei siebenjähriger Haltefrist und Erhaltung von 700 Prozent der Lohnsumme.
Für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro greift ein Abschmelzmodell, das den Verschonungsabschlag schrittweise reduziert. Oberhalb von 90 Millionen Euro können Erben jedoch über die Verschonungsbedarfsprüfung eine vollständige Befreiung erwirken, wenn sie nachweisen, dass ihr Privatvermögen zur Steuerzahlung nicht ausreicht.
Die Auswirkungen sind beträchtlich: Nach Angaben des Bundessubventionsberichts beläuft sich der jährliche Steuerausfall durch Betriebsvermögensverschonungen auf etwa 8,8 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 führten 45 Fälle der Verschonungsbedarfsprüfung dazu, dass bei einem Steuerwert von 3,5 Milliarden Euro lediglich 182 Millionen Euro tatsächlich gezahlt wurden – eine effektive Steuerquote von nur 1,5 Prozent.
Der SPD-Vorschlag „FairErben" im Detail
Die SPD-Reform würde das System radikal vereinfachen und zugleich deutlich verschärfen. Die zentrale Änderung betrifft das Betriebsvermögen: Statt der bisherigen prozentualen Verschonungen soll es nur noch einen einheitlichen Freibetrag von 5 Millionen Euro geben. Die Regelverschonung (85 Prozent), die Optionsverschonung (100 Prozent) und die Verschonungsbedarfsprüfung würden ersatzlos gestrichen.
| Element | Aktuelles Recht | SPD-Vorschlag |
|---|---|---|
| Betriebsvermögen-Verschonung | 85% / 100% | Freibetrag: 5 Mio. € |
| Bedarfsprüfung (>26 Mio.) | Vollbefreiung möglich | Abgeschafft |
| Stundungsmöglichkeit | Begrenzt | Bis zu 20 Jahre |
| Kinderfreibetrag | 400.000 € alle 10 Jahre | 900.000 € lebenslang (Familie) |
Für Privatvermögen sieht der Vorschlag einen Lebensfreibetrag von 900.000 Euro für die gesamte Familie vor, der den bisherigen alle zehn Jahre erneuerbaren Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind ersetzt. Die Steuerbefreiung für selbstgenutzte Familienheime bleibt erhalten.
Als Kompensation für die höhere Steuerlast soll eine erweiterte Stundungsregelung von bis zu 20 Jahren eingeführt werden, sofern Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dies adressiert das zentrale Problem der Liquidität: Unternehmenswerte stecken in Maschinen, Gebäuden und Patenten – nicht in verfügbarem Bargeld.
Rechenbeispiele verdeutlichen die Belastungsunterschiede
Die konkreten Auswirkungen variieren erheblich je nach Unternehmenswert. Ein Vergleich zwischen aktuellem Recht und SPD-Vorschlag für die Übertragung an ein Kind (Steuerklasse I):
| Unternehmenswert | Aktuell (Optionsverschonung) | Aktuell (Regelverschonung) | SPD-Vorschlag (geschätzt) |
|---|---|---|---|
| 5 Mio. € | 0 € | ~69.000 € | 0 € |
| 10 Mio. € | 0 € | ~290.000 € | ~1,2 Mio. € |
| 20 Mio. € | 0 € | ~855.000 € | ~3,9 Mio. € |
| 50 Mio. € | 0 € | ~2,8 Mio. € | ~12,3 Mio. € |
Dem IW Köln zufolge wären etwa 44.000 größere Familienunternehmen mit mehr als 10 Millionen Euro Umsatz von der Reform betroffen – das entspricht 55 Prozent dieses Segments. Eine zusätzliche Problematik identifiziert das Institut bei der Bewertungsmethodik: Das vereinfachte Ertragswertverfahren überschätzt Unternehmenswerte systematisch um 53 bis 59 Prozent, da der Kapitalisierungszinssatz von 5,49 Prozent die tatsächlichen Eigenkapitalkosten von 8-9 Prozent nicht widerspiegelt.
Familieninterne Nachfolge versus Verkauf: Ein steuerlicher Vergleich
Die Entscheidung zwischen familieninterner Übergabe und Unternehmensverkauf hat erhebliche steuerliche Implikationen, die sich durch die SPD-Reform verschieben würden.
Beim Verkauf durch natürliche Personen unterliegt der Veräußerungsgewinn dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent. GmbH-Anteile über einem Prozent profitieren vom Teileinkünfteverfahren, bei dem nur 60 Prozent des Gewinns versteuert werden. Über eine Holdingstruktur lässt sich die effektive Steuerlast auf etwa 1,5 Prozent reduzieren (§ 8b KStG).
Bei einem Veräußerungsgewinn von 5 Millionen Euro ergibt sich folgendes Bild:
- Einzelunternehmer (45% Steuersatz): ~2,25 Mio. € Steuer
- GmbH-Anteile Privatperson (Teileinkünfte): ~1,35 Mio. € Steuer
- Via Holding-Gesellschaft: ~75.000 € Steuer
- Erbschaft an Kind (aktuell, Optionsverschonung): 0 € Steuer
Nach der SPD-Reform würde die Erbschaft an ein Kind bei einem Unternehmenswert von 5 Millionen Euro zwar weiterhin steuerfrei bleiben (Freibetragsgrenze), oberhalb dieser Schwelle verschiebt sich jedoch das Kalkül deutlich zugunsten eines Verkaufs über Holdingstrukturen.
Die Nachfolgelücke verschärft sich unabhängig von Steuerreformen
Die deutsche Wirtschaft steht vor einer demografischen Nachfolgewelle. Nach dem KfW-Nachfolge-Monitoring 2024 planen bis Ende 2025 rund 215.000 KMU eine Nachfolge, während gleichzeitig 231.000 KMU eine Stilllegung erwägen. Das Durchschnittsalter der Unternehmensinhaber ist von 45 Jahren (2003) auf 54 Jahre (2024) gestiegen; mehr als die Hälfte aller KMU-Inhaber ist mittlerweile 55 Jahre oder älter.
Das gravierendste Problem ist jedoch die Nachfolgelücke: Auf etwa 100.000 Unternehmen, die jährlich einen Nachfolger suchen, kommen nur rund 45.000 übernahmeinteressierte Gründer – ein Verhältnis von 3:1. In Baden-Württemberg liegt diese Quote sogar bei 5:1. Der DIHK verzeichnete 2024 einen Rekord von 8.276 Beratungsgesprächen zur Unternehmensnachfolge – ein Anstieg von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die bevorzugten Nachfolgetypen verteilen sich wie folgt:
- Familieninterne Nachfolge: 51 Prozent (rückläufig von 57% während Corona)
- Externe Käufer: 41 Prozent
- Mitarbeiterübernahme: 30 Prozent
Was die Forschung über inhabergeführte versus PE-geführte Unternehmen sagt
Die empirische Forschung zu Leistungsunterschieden zwischen Familienunternehmen und Private-Equity-geführten Unternehmen liefert ein differenziertes Bild mit teils widersprüchlichen Befunden.
Familienunternehmen zeigen leichte Performancevorteile: Eine Metaanalyse von Wagner, Block, Miller und Schwens (2015) im Journal of Family Business Strategy untersuchte 380 Primärstudien aus 41 Ländern. Das Ergebnis: Familienunternehmen weisen eine statistisch signifikante, aber wirtschaftlich schwache Outperformance gegenüber Nicht-Familienunternehmen auf. In 61 Prozent der Studien schnitten Familienunternehmen besser ab. Der Effekt ist stärker bei der Kennzahl ROA als bei ROE und ausgeprägter bei größeren und börsennotierten Unternehmen.
Private Equity steigert Produktivität, aber mit Nebenwirkungen: Die bisher umfassendste Studie zu PE-Buyouts von Davis, Haltiwanger, Handley, Lipsius, Lerner und Miranda (2019/2024), publiziert im American Economic Review, analysierte 9.800 PE-Übernahmen zwischen 1980 und 2013. Die Arbeitsproduktivität stieg bei Zielunternehmen um 7,6 bis 8 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Allerdings zeigten sich stark divergierende Beschäftigungseffekte je nach Deal-Typ:
| Deal-Typ | Beschäftigungseffekt (2 Jahre) |
|---|---|
| Private-to-Private Buyouts | +15% Beschäftigung |
| Public-to-Private Buyouts | -12% Beschäftigung |
| Gesamtdurchschnitt | -1,8 Prozentpunkte (statistisch insignifikant) |
Ein besorgniserregendes Ergebnis betrifft die Insolvenzwahrscheinlichkeit: Ayash und Rastad (2021) fanden heraus, dass Leveraged Buyouts das Konkursrisiko der Zielunternehmen um etwa 18 Prozent erhöhen. Daten des Private Equity Stakeholder Project zeigen, dass PE-Unternehmen 2024 in den USA für 56 Prozent der größten Insolvenzen (Verbindlichkeiten über 500 Mio. USD) verantwortlich waren, obwohl sie nur 6,5 Prozent der Wirtschaft ausmachen.
Innovation bleibt unter PE-Eigentum erhalten: Lerner, Sørensen und Strömberg (2011) untersuchten 495 Buyout-Transaktionen mit Patentaktivität. Ihr Befund: Es gibt keine Evidenz für einen Rückgang der Patentierungsaktivität nach PE-Übernahmen. Tatsächlich werden Patente nach Buyouts häufiger zitiert, was auf höhere wirtschaftliche Relevanz hindeutet. Die Forschung konzentriert sich stärker auf Kernkompetenzbereiche.
Der deutsche Mittelstand im europäischen Vergleich
Deutschland weist eine der höchsten Erbschaftssteuerlasten für Unternehmensübertragungen weltweit auf. Eine ZEW-Studie für die Stiftung Familienunternehmen (2024), die 33 Länder vergleicht, ermittelte:
- Bei Übertragung an den Ehegatten: Deutschland hat die höchste Steuerbelastung
- Bei Übertragung an Kinder: Deutschland liegt auf Platz drei
- 14 von 33 analysierten Ländern erheben keine Erbschaftssteuer
- 12 Länder befreien Ehegatten und Kinder vollständig
Zu den Ländern ohne Erbschaftssteuer gehören Österreich (abgeschafft 2008), Schweden (abgeschafft 2004), Estland, Slowakei, Lettland sowie mehrere osteuropäische Staaten. Die Schweiz (Kanton Zürich) erhebt keine Erbschaftssteuer auf Übertragungen an Kinder.
Familienunternehmen bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft: Nach aktuellen ZEW-Daten sind 88 Prozent aller Privatunternehmen familiengeführt, sie beschäftigen 18,3 Millionen Menschen (58 Prozent der Beschäftigung im Privatsektor) und generieren 46 Prozent des Umsatzes. Die Krisenresilienz ist bemerkenswert: Große Familienunternehmen (500+ Mitarbeiter) weisen eine Schließungsrate von nur 0,4 Prozent auf, verglichen mit 0,9 Prozent bei Nicht-Familienunternehmen.
Politische Einordnung und Umsetzungswahrscheinlichkeit
Die SPD-Reform ist in der vorgeschlagenen Form politisch nicht durchsetzbar. Bundeskanzler Merz (CDU) hat den Vorschlag beim Neujahrsempfang im Januar 2026 explizit abgelehnt und die Regierung aufgefordert, zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Die CSU bezeichnete die Pläne als „leistungsfeindlich".
Der entscheidende Faktor ist ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 804/22), das prüft, ob die bevorzugte Behandlung von Betriebsvermögen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Eine Entscheidung wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet. Bereits 2014 hatte das Gericht die damaligen Erbschaftssteuerregelungen für verfassungswidrig erklärt; die aktuelle Gesetzgebung entstand 2016 unter Zeitdruck.
Der Sachverständigenrat empfahl im November 2025:
- Einführung eines gestaffelten Lebensfreibetrags
- Deutliche Reduktion der Verschonungsabschläge unter 26 Millionen Euro
- Abschaffung oder erhebliche Einschränkung der Verschonungsbedarfsprüfung
- Großzügige Stundungsmöglichkeiten zur Liquiditätssicherung
- Mehrheitlich eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmensübertragungen
Strategische Handlungsoptionen für Unternehmensinhaber und Käufer
Für Unternehmensinhaber ergeben sich angesichts der unsicheren Rechtslage mehrere strategische Überlegungen:
Die Beschleunigung der Nachfolgeplanung kann sinnvoll sein, um noch unter dem aktuellen Regelwerk zu übertragen. Allerdings birgt dies das Risiko, dass bei einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung rückwirkende Änderungen greifen könnten. Die erweiterte Stundungsregelung des SPD-Vorschlags (bis zu 20 Jahre) könnte die Liquiditätsproblematik bei höherer Steuerlast abmildern.
Die Holdingstrukturierung für einen potenziellen Verkauf bleibt eine steuerlich attraktive Option. Bei einer Veräußerung über eine Kapitalgesellschaft sinkt die effektive Steuerlast auf etwa 1,5 Prozent, was bei hohen Unternehmenswerten günstiger sein kann als eine belastete Erbschaft.
Lebzeitige Schenkungen unter Nutzung der alle zehn Jahre erneuerbaren Freibeträge könnten durch einen Wechsel zu Lebensfreibeträgen unattraktiver werden. Die bisherige Strategie der sukzessiven Übertragung über mehrere Dekaden würde damit wegfallen.
Für potenzielle Käufer und Nachfolger bedeutet die aktuelle Situation, dass das Angebot an zum Verkauf stehenden Unternehmen voraussichtlich zunehmen wird – sowohl aus demografischen Gründen als auch durch eine mögliche Steuerreform. Die Nachfolgelücke (Verhältnis 3:1) schafft einen Käufermarkt mit Verhandlungsspielraum bei Bewertungen.
Auswirkungen auf den M&A-Markt für KMU
Eine höhere Erbschaftssteuerbelastung würde den M&A-Markt für mittelständische Unternehmen auf mehreren Ebenen beeinflussen:
Der Angebotsdruck steigt: Wenn familieninterne Nachfolgen steuerlich unattraktiver werden, dürften mehr Unternehmer einen Verkauf in Betracht ziehen. Die DIHK-Statistik zeigt bereits jetzt ein Missverhältnis von fast 10.000 nachfolgesuchenden Unternehmen zu nur etwa 4.000 interessierten Käufern in der IHK-Beratung.
Bewertungsverschiebungen sind wahrscheinlich: Die akademische Forschung zeigt, dass PE-Käufer Produktivitätssteigerungen von 7-10 Prozent erzielen können. Dies rechtfertigt höhere Kaufpreise, die familieninterne Nachfolger aufgrund geringerer Restrukturierungskapazitäten möglicherweise nicht zahlen können.
Die Finanzierungsstrukturen werden sich anpassen müssen. Stundungsregelungen von bis zu 20 Jahren könnten Mischmodelle ermöglichen, bei denen Familienerben Teile des Unternehmens an externe Investoren veräußern, um Steuerzahlungen zu finanzieren.
Fazit: Planungssicherheit bleibt das Hauptproblem
Die SPD-Erbschaftssteuerreform „FairErben" markiert einen fundamentalen Paradigmenwechsel von der Privilegierung der Unternehmenskontinuität hin zu einer stärkeren Gleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen. Während die politische Umsetzung in der vorgeschlagenen Form unwahrscheinlich ist, wird das ausstehende Verfassungsgerichtsurteil in jedem Fall Handlungsdruck erzeugen.
Die empirische Evidenz zeigt kein eindeutiges Bild: Familienunternehmen bieten langfristige Stabilität und Krisenresilienz, PE-Übernahmen können Produktivitätsgewinne bringen, erhöhen aber das Insolvenzrisiko. Für die 186.000 Unternehmen, die bis 2030 einen Nachfolger suchen, ist die größte Herausforderung nicht primär die Steuerlast, sondern das Finden geeigneter Nachfolger in einem Markt mit einem Verhältnis von 3:1 zwischen Angebot und Nachfrage.
Unternehmer sollten ihre Nachfolgeplanung nicht allein an steuerlichen Erwägungen ausrichten, sondern an der Frage, welche Nachfolgelösung die langfristige Zukunftsfähigkeit des Unternehmens am besten sichert. Die kommenden Monate werden zeigen, welchen Spielraum der verfassungsrechtliche Rahmen dem Gesetzgeber tatsächlich lässt.
Quellen und weiterführende Literatur
Offizielle Dokumente und Institutionen
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Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM): Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030 (Daten und Fakten Nr. 37, 2025)
https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/daten_und_fakten/dokumente/Daten-und-Fakten-37_2025.pdf -
KfW Research: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2024 (Fokus Volkswirtschaft Nr. 481, Januar 2025)
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-481-Januar-2025-Nachfolge.pdf -
Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln): Substanzsteuern in den Wahlprogrammen – Policy Paper 2025
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/policy_papers/PDF/2025/IW-Policy-Paper_2025-Substanzsteuern-Wahlprogramme.pdf
SPD-Reformvorschlag und politische Analysen
-
CMS Blog: Diskussion zur Reform der Erbschaftsteuer hat begonnen (Januar 2026)
https://www.cmshs-bloggt.de/steuerrecht/diskussion-zur-reform-der-erbschaftsteuer-hat-begonnen/ -
Private Banking Magazin: Das SPD-Konzept aus Sicht von Vermögenden und Familienunternehmen
https://www.private-banking-magazin.de/reform-erbschaftsteuer-spd-konzept-vermoegend-familienunternehmen/ -
The Local Germany: Will Germany's inheritance tax law see a serious shake-up this year? (16. Januar 2026)
https://www.thelocal.de/20260116/will-germanys-inheritance-tax-law-see-a-serious-shake-up-this-year -
ZDF heute: SPD plant Reform der Erbschaftssteuer – mehr Belastung für große Erbschaften
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/erbschaftssteuer-plaene-spd-100.html
Wissenschaftliche Studien zu Familienunternehmen vs. Private Equity
-
Wagner, D., Block, J., Miller, D., & Schwens, C. (2015): A meta-analysis of the financial performance of family firms: Another attempt. Journal of Family Business Strategy, 6(1), 3-13
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S1877858515000030 -
Davis, S. J., Haltiwanger, J., Handley, K., Lipsius, B., Lerner, J., & Miranda, J. (2019/2024): The Economic Effects of Private Equity Buyouts. American Economic Review (NBER Working Paper 26371)
https://www.nber.org/system/files/working_papers/w26371/w26371.pdf -
Ayash, B., & Rastad, M. (2021): Leveraged buyouts and financial distress. Finance Research Letters, 38
https://ideas.repec.org/a/eee/finlet/v38y2021ics1544612320301549.html -
Lerner, J., Sørensen, M., & Strömberg, P. (2011): Private Equity and Long-Run Investment: The Case of Innovation. Journal of Finance (NBER Working Paper 14623)
https://www.nber.org/papers/w14623 -
Private Equity Stakeholder Project: Private Equity Bankruptcy Tracker (2024)
https://pestakeholder.org/reports/private-equity-bankruptcy-tracker/
Erbschaftssteuer im internationalen Vergleich
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Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW): Erbschaftsteuer im internationalen Vergleich (Studie für Stiftung Familienunternehmen, 2024)
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/zew-studie-erbschaftsteuer-im-internationalen-vergleich_170_631130.html -
Vienna Institute for International Economic Studies (wiiw): Inheritance Tax Regimes: A Comparison (Working Paper 152, November 2018)
https://wiiw.ac.at/inheritance-tax-regimes-a-comparison-dlp-4690.pdf
Praktische Ratgeber und Fachbeiträge
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WINHELLER: Transfer of Business Assets in Germany: Inheritance and Gift Tax
https://winheller.com/blog/en/transfer-business-assets-inheritance-gift-tax/ -
Stiftung Familienunternehmen: Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen (2025)
https://www.familienunternehmen.de/de/publikationen/die-volkswirtschaftliche-bedeutung-der-familienunternehmen-2025 -
Finanztip: Erbschaftssteuer – Rechner, Freibetrag, Tabelle
https://www.finanztip.de/erbschaftssteuer/
Weitere Quellen
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Netzwerk Steuergerechtigkeit: Erneut Steuererlasse in Milliardenhöhe für Erben von Großvermögen
https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-erben-von-grossvermoegen/ -
DIHK: Report Unternehmensnachfolge 2024
https://www.ihk.de/nordschwarzwald/existenzgruendung/nachfolge/aktuelles/dihk-nachfolgereport-2024-2611868
Stand: Januar 2026

Christopher Heckel
Co-Founder & CTO
Christopher hat als CTO des Mittelstandsfinanziers Creditshelf die digitale Transformation von Finanzlösungen für den Mittelstand geleitet. viaductus wurde mit dem Ziel gegründet, mit Technologie für Unternehmensübernahmen und -verkäufe Menschen zu unterstützen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Über den Autor

Christopher Heckel
Co-Founder & CTO