GmbH verkaufen trotz Insolvenzreife – Was ist möglich?

Ist der Verkauf einer GmbH noch möglich, wenn bereits Insolvenzreife besteht? Dieser Artikel zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Risiken und Strategien für Geschäftsführer in der Krise.

12 min Lesezeit

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Der Verkauf einer GmbH kann auch in extremen Situationen eine Option darstellen – etwa dann, wenn das Unternehmen bereits insolvenzreif ist. In solchen Fällen stellen sich viele Geschäftsführer die zentrale Frage: "Darf ich überhaupt noch verkaufen?"

Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grenzen, Risiken und Optionen für einen Verkauf in der Krise – und zeigt, wann trotz Insolvenzreife noch Spielraum für einen strukturierten Unternehmensverkauf besteht.

Was bedeutet Insolvenzreife genau?

Insolvenzreife bezeichnet den Zustand, in dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen oder seine Schulden das vorhandene Vermögen übersteigen. Für eine GmbH bedeutet dies konkret: Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag sind erfüllt.

Wann ist eine GmbH insolvenzreif?

Eine GmbH ist insolvenzreif, wenn einer der beiden gesetzlichen Insolvenztatbestände aus der Insolvenzordnung (InsO) vorliegt:

Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO tritt ein, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Als Faustregel gilt: Wenn mehr als 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht bedient werden können, liegt Zahlungsunfähigkeit vor.

Überschuldung nach § 19 InsO bedeutet, dass das Vermögen der GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und keine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Eine positive Fortbestehensprognose setzt voraus, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die nächsten 12 Monate überleben wird.

Welche Pflichten entstehen bei Insolvenzreife?

Tritt einer dieser Tatbestände ein, ist der Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Diese Frist beginnt mit dem Eintritt der Insolvenzreife, nicht mit deren Erkenntnis.

Wird diese Frist überschritten, drohen schwerwiegende Konsequenzen: Strafrechtliche Verfolgung wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO und persönliche Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.

Darf eine insolvenzreife GmbH überhaupt noch verkauft werden?

Was sagt das Gesetz zum Verkauf in der Insolvenz?

Grundsätzlich gilt: Nach Eintritt der Insolvenzreife darf der Geschäftsführer das Unternehmen nicht mehr frei verkaufen. Das Gesetz verbietet alle Handlungen, die das Vermögen der GmbH schmälern oder Gläubiger benachteiligen könnten.

Der Hintergrund ist eindeutig: Das verbleibende Vermögen der insolvenzreifen GmbH dient als Haftungsmasse für die Gläubiger. Ein Verkauf zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis würde diese Haftungsmasse schmälern und die Gläubiger benachteiligen.

Unter welchen Umständen ist ein Verkauf dennoch möglich?

Trotz dieser grundsätzlichen Einschränkung existieren begrenzte Ausnahmen, die einen kontrollierten Verkauf ermöglichen:

Verkauf vor formeller Insolvenzreife: Wenn die Insolvenzreife noch nicht endgültig eingetreten ist, aber bereits droht, kann ein schneller Verkauf noch rechtlich zulässig sein. Voraussetzung ist ein objektiv angemessener Kaufpreis und die vollständige Offenlegung aller Risiken gegenüber dem Käufer.

Strukturierte Verfahren: In spezialisierten Insolvenzverfahren wie dem Schutzschirmverfahren oder durch übertragende Sanierung kann ein Verkauf unter gerichtlicher Aufsicht erfolgen.

Vorinsolvenzliche Sanierung: Das StaRUG-Verfahren (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht eine Sanierung ohne formelles Insolvenzverfahren, bei der auch ein Verkauf Teil der Lösung sein kann.

Wie funktioniert ein Verkauf kurz vor der Insolvenz?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Verkauf kurz vor Eintritt der Insolvenzreife ist nur unter strengen Auflagen möglich. Der Geschäftsführer muss nachweisen können, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keine formelle Insolvenzreife vorlag.

Objektiv angemessener Kaufpreis: Der Verkaufspreis muss dem tatsächlichen Unternehmenswert entsprechen. Ein Verkauf unter Wert ist nicht zulässig, da er die Gläubiger benachteiligen würde.

Vollständige Transparenz: Alle bekannten Risiken, Verbindlichkeiten und kritischen Umstände müssen dem Käufer offengelegt werden. Eine Verschleierung der tatsächlichen Lage kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Gläubigerschutz: Der Verkauf darf nicht dazu führen, dass Gläubiger schlechter gestellt werden, als sie es in einem Insolvenzverfahren wären.

Was müssen Geschäftsführer dabei beachten?

Der Geschäftsführer trägt die Beweislast dafür, dass zum Verkaufszeitpunkt noch keine Insolvenzreife vorlag. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation der Finanzlage, einschließlich aktueller Liquiditätspläne und Unternehmensbewertungen.

Zusätzlich sollte der Verkaufsprozess professionell begleitet werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen.

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Welche Verkaufsstrategien gibt es nach Insolvenzanmeldung?

Wie funktioniert die übertragende Sanierung?

Die übertragende Sanierung durch den Insolvenzverwalter ist einer der häufigsten Wege, um ein insolventes Unternehmen zu "verkaufen". Dabei wird nicht die GmbH als Rechtsträger verkauft, sondern deren werthaltige Vermögensgegenstände.

Asset Deal statt Share Deal: Der Insolvenzverwalter veräußert die Assets der GmbH – dazu gehören Maschinen, Kundenstamm, Markenrechte, Immobilien und sonstige Wirtschaftsgüter – an einen Käufer. Die alte GmbH mit ihren Schulden bleibt bestehen und wird später abgewickelt.

Vorteile für den Käufer: Der Erwerber übernimmt nur die gewünschten Assets, keine Altlasten oder versteckten Verbindlichkeiten. Arbeitsverträge können durch Betriebsübergang gemäß § 613a BGB auf den neuen Inhaber übergehen.

Erhaltung des Geschäftsbetriebs: Trotz der rechtlichen Trennung zwischen Alt- und Neuunternehmen kann der operative Geschäftsbetrieb nahtlos fortgeführt werden. Kunden merken im Idealfall nichts von der Insolvenz.

Was ist ein Schutzschirmverfahren mit Pre-Pack?

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ermöglicht es, dass die Geschäftsführung in Eigenverwaltung das Unternehmen saniert. In Kombination mit einem bereits vorverhandelten Käufer (Pre-Pack) kann der Verkauf strukturiert und kontrolliert ablaufen.

Eigenverwaltung: Anders als in der Regelinsolvenz behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen. Ein Sachwalter überwacht lediglich das Verfahren.

Vorverhandelte Lösung: Bereits vor Antragsstellung wird mit einem potenziellen Käufer verhandelt. Nach Eröffnung des Verfahrens kann die Transaktion dann schnell umgesetzt werden.

Gerichtliche Absicherung: Der Verkauf erfolgt unter gerichtlicher Aufsicht, was rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten schafft.

Wie kann das StaRUG-Verfahren beim Verkauf helfen?

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet die Möglichkeit einer Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Wenn die Insolvenzreife droht, aber noch nicht eingetreten ist, kann ein Verkauf Teil des Restrukturierungsplans sein.

Gläubigerzustimmung: Die Gläubiger müssen dem Sanierungsplan zustimmen, der auch einen Verkauf vorsehen kann. Einzelne widersprechende Gläubiger können überstimmt werden.

Investoreneinstieg: Häufig wird nicht das komplette Unternehmen verkauft, sondern ein Investor steigt ein und bringt frisches Kapital für die Sanierung mit.

Vermeidung der Insolvenz: Das Verfahren zielt darauf ab, die Insolvenz zu vermeiden und das Unternehmen zu stabilisieren.

Welche Investoren kaufen insolvenzreife Unternehmen?

Wer sind die typischen Käufer in der Krise?

Distressed-Investoren haben sich auf den Erwerb notleidender Unternehmen spezialisiert. Sie verfügen über das nötige Know-how und die finanziellen Mittel, um krisengeschüttelte Betriebe zu übernehmen und zu sanieren.

Strategische Käufer aus der gleichen oder verwandten Branchen sehen in insolvenzreifen Unternehmen oft die Chance, Marktanteile zu gewinnen, Synergien zu heben oder Konkurrenten auszuschalten.

Management-Buy-Out-Teams bestehen aus der bestehenden Geschäftsführung oder Führungskräften des Unternehmens, die das Unternehmen selbst übernehmen möchten.

Was motiviert Käufer zum Erwerb insolvenzreifer Unternehmen?

Günstige Bewertungen: Insolvenzreife Unternehmen werden oft deutlich unter ihrem intrinsischen Wert verkauft, was attraktive Renditemöglichkeiten eröffnet.

Schuldenfreier Erwerb: Beim Asset Deal übernimmt der Käufer keine Altschulden, sondern nur die werthaltigen Vermögensgegenstände.

Marktkonsolidierung: Strategische Käufer können durch den Erwerb ihre Marktposition stärken und Wettbewerber eliminieren.

Sanierungschancen: Erfahrene Investoren sehen oft Potenzial zur Wertsteigerung durch operative Verbesserungen, Kostensenkungen oder Neuausrichtung.

Welche Risiken bestehen beim Verkauf in der Insolvenz?

Welche rechtlichen Risiken drohen dem Geschäftsführer?

Anfechtungsrisiko: Verkäufe nach Eintritt der Insolvenzreife können rückwirkend angefochten werden. Dies gilt besonders, wenn der Verkaufspreis unter dem Marktwert lag oder Gläubiger benachteiligt wurden.

Persönliche Haftung: Geschäftsführer haften persönlich für Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen nach Eintritt der Insolvenzreife entstehen. Dies kann auch Zahlungen an bevorzugte Gläubiger umfassen.

Strafrechtliche Konsequenzen: Die Insolvenzverschleppung ist strafbar. Wer den Insolvenzantrag zu spät stellt oder das Unternehmen nach Insolvenzreife noch weiterführt, riskiert eine Freiheitsstrafe.

Welche Risiken bestehen für den Käufer?

Due-Diligence-Herausforderungen: Die Prüfung eines insolvenzreifen Unternehmens ist komplex und zeitaufwendig. Versteckte Verbindlichkeiten oder rechtliche Risiken können übersehen werden.

Anfechtungsrisiken: Auch der Käufer kann von Anfechtungsverfahren betroffen sein, wenn sich herausstellt, dass der Verkauf rechtswidrig war.

Reputationsrisiken: Der Erwerb eines insolventen Unternehmens kann sich negativ auf das Image des Käufers auswirken.

Integrationsschwierigkeiten: Die Eingliederung eines krisengeschütteltbetriebs in bestehennde Strukturen ist oft schwieriger als erwartet.

Wie bereite ich einen Verkauf in der Krise vor?

Welche Schritte sind vor dem Verkauf notwendig?

Ehrliche Bestandsaufnahme: Eine schonungslose Analyse der Finanzlage, einschließlich aller Verbindlichkeiten, Vermögenswerte und zukünftigen Cashflows ist unverzichtbar.

Rechtliche Prüfung: Die Bewertung, ob bereits Insolvenzreife vorliegt oder nur droht, sollte durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen.

Unternehmensbewertung: Eine objektive Bewertung des Unternehmens ist notwendig, um einen angemessenen Verkaufspreis zu ermitteln.

Professionelle Begleitung: Sanierungsexperten, Rechtsanwälte und M&A-Berater sollten frühzeitig einbezogen werden.

Wie kommuniziere ich mit Gläubigern und Stakeholdern?

Transparente Kommunikation: Offenheit gegenüber wichtigen Gläubigern kann Vertrauen schaffen und die Bereitschaft zur Kooperation erhöhen.

Frühzeitige Einbindung: Je früher die Stakeholder über die Situation informiert werden, desto größer ist die Chance auf eine kooperative Lösung.

Professionelle Moderation: Gläubigerversammlungen und Verhandlungen sollten durch erfahrene Berater moderiert werden.

Welche Alternativen zum Verkauf existieren?

Sanierung ohne Verkauf: Manchmal kann das Unternehmen durch Kostensenkungen, Restrukturierung oder frisches Kapital gerettet werden, ohne verkauft zu werden.

Teilverkauf: Statt des gesamten Unternehmens können einzelne Geschäftsbereiche oder Tochtergesellschaften veräußert werden.

Liquidation: In manchen Fällen ist die geordnete Liquidation wirtschaftlich sinnvoller als ein Verkauf unter Wert.

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Fazit: Verkauf trotz Insolvenzreife – Chancen und Grenzen

Ein Verkauf einer GmbH trotz oder bei drohender Insolvenz ist nur in engen rechtlichen Grenzen möglich. Die wichtigste Erkenntnis: Timing ist entscheidend. Je früher gehandelt wird, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.

Geschäftsführer müssen die rechtlichen Risiken ernst nehmen und sich professionell beraten lassen. Ein Verkauf nach Eintritt der Insolvenzreife ist grundsätzlich nicht mehr möglich – es sei denn, er erfolgt in strukturierten Verfahren wie der übertragenden Sanierung oder im Schutzschirmverfahren.

Für Käufer bieten sich durchaus interessante Möglichkeiten, allerdings erfordern solche Transaktionen spezielle Expertise und eine gründliche Due Diligence. Der Erwerb erfolgt meist als Asset Deal, wodurch Altlasten vermieden werden können.

Die Praxis zeigt: Mit der richtigen Vorbereitung, professioneller Begleitung und transparenter Kommunikation kann auch in der Krise noch eine strukturierte Übergabe ermöglicht werden. Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln und alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

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Über den Autor

Christopher Heckel profile picture

Christopher Heckel

Co-Founder & CTO

Christopher hat als CTO des Mittelstandsfinanziers Creditshelf die digitale Transformation von Finanzlösungen für den Mittelstand geleitet. viaductus wurde mit dem Ziel gegründet, mit Technologie für Unternehmensübernahmen und -verkäufe Menschen zu unterstützen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

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